Die Erfindung betrifft eine Schließzylinder-Anordnung für eine Schließanlage einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür
18.11.2009 Von Kai Shanghai
Die Verwendung von Schließsystemen zum Verschließen von Türen ist allgemein bekannt, wobei in Abhängigkeit von der erforderlichen Sicherheit die Schließanlagen mit entsprechenden Schließzylindern versehen sind. So sind standardmäßig verschiedenartige Schließzylinder mit einer Schließnase im Handel, die sich nicht nur durch die Art ihrer Kupplung unterscheiden, sondern auch durch ihre Zylinderlänge, wobei die handelsüblichen Schließzylinder in verschiedenen standardisierten Längen zur Verfügung stehen.
In Abhängigkeit davon, z.B. wie dick das Türblatt ist oder wie die Türgriffanordnung gestaltet ist, in die der Schließzylinder eingesetzt werden soll, wird der Schließzylinder mit entsprechender Länge ausgewählt. Wenn durch eine besondere Gestaltung einer Tür ein an sich üblicher Schließzylinder mit einer Länge benötigt wird, die nicht im handelsüblichen Sortiment enthalten ist, muss ein möglicherweise beidseitig über die Türblattebene hervorstehender Schließzylinder mittels entsprechend angepassten, die vorstehenden Schließzylinderabschnitte aufnehmenden Rosetten abgedeckt werden, oder es muss ein solcher Schließzylinder mit spezieller Zylinderlänge als Extraanfertigung von einen entsprechenden Schließzylinder-Hersteller beschafft werden, wobei solche Schließzylinder mit einer Extra-Überlänge aufgrund ihrer nicht standardgemäßen Herstellung für den Verbraucher besonders teuer sind.
Derartige Schließzylinder weisen in der Regel einen langgestreckten einstückigen Zylinderkörper mit einer Schließnase auf, die von beiden Schließzylinderenden her mit einem Schlüssel betätigbar ist, wobei die Schließnase in einem vom Kunden bestimmten Abstand von einem Schließzylinderende her positioniert ist.
Um Schließzylinder mit unterschiedlichen Schließzylinderlängen bereitzustellen, ist aus dem Stand der Technik ferner eine Schließzylinderkonstruktion bekannt, bei der ein die Schließnase aufweisendes Schließelement zwischen zwei Schließmechanismen angeordnet ist, die jeweils einen Drehkern aufweisen, wobei das Schließelement sowie die Schließmechanismen in unterschiedlichen Längen bereitgestellt werden. Das Schließelement wird mit den beiden Schließmechanismen mittels eines Bajonettverschlusses gekuppelt, dessen Verschlusselemente entsprechend an beiden Längsenden des Schließelements sowie an der dem Schließelement zugewandten Seite des Schließmechanismus ausgebildet sind.
Ferner können zwischen dem Schließelement und mindestens einem der Schließmechanismen eine oder mehrere Verlängerungseinheiten eingefügt und mittels des beschriebenen Verschlusses gekuppelt werden, wobei die Verlängerungseinheiten eine dem Zylinderkörper einschließlich dessen seitlichen Flansch angepasste Außenkontur aufweisen. Zum Kuppeln des Schließmechanismus sind in den Verlängerungseinheiten den Zylinderkernen ähnliche Abstandelemente aufgenommen, die eine Verbindung mit den Zylinderkernen erzeugen und mit dem Schließelement zusammenwirken. Jedoch müssen auch bei dieser Ausgestaltung eine Vielzahl verschieden langer Schließelemente, Schließmechanismen und Verlängerungseinheiten zur Verfügung stehen, um im jeweiligen Fall einen Schließzylinder zu einer momentan benötigten Gesamtlänge zusammensetzen zu können.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Schließzylinder-Anordnung für eine Schließanlage einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür, bereitzustellen, die von beiden Enden der Anordnung her betätigbar ist und deren axiale Länge auf einfache Weise und kostengünstig an durch die jeweilige Tür vorgegebene Umstände anpassbar ist.
Gemäß der Erfindung ist eine Schließzylinder-Anordnung für eine Schließanlage einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür, vorgesehen mit zwei Schließzylindern, die jeweils ein Zylindergehäuse aufweisen, in dem eine Schließnase und zwischen der Schließnase und dem einen Zylinderende des Zylindergehäuses ein mit einem Schlüssel betätigbarer Drehkern drehbar gelagert sind, wobei aus dem dem Drehkern abgewandten anderen Zylinderende ein Drehzapfen herausragt, der mit der Schließnase gekuppelt ist, und wobei die Drehzapfen der Schließzylinder einander zugewandt sind, und mit einer langgestreckten Verbindungswelle, die mit ihren hohlen Endabschnitten auf die Drehzapfen aufgesteckt ist und mit den Drehzapfen drehfest gekuppelt ist.
Gemäß dieser Ausführungsform können zwei an sich handelsübliche Schließzylinder, die jeweils ein Zylindergehäuse aufweisen, in welchem jeweils eine Schließnase und zwischen der Schließnase und dem einen Zylinderende des Zylindergehäuses ein mit einem Schlüssel betätigbarer Drehkern drehbar gelagert ist und bei dem aus dem dem Drehkern abgewandten anderen Zylinderende ein Drehzapfen herausragt, mittels der langgestreckten Verbindungswelle gekuppelt werden, deren Länge in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen frei wählbar ist. Derartige Schließzylinder sind für Schließanlagen bekannt, bei denen auf dem Drehzapfen an der einen Türseite ein Knauf befestigt ist.
Die Wählbarkeit der Länge der Verbindungswelle kann entweder dadurch realisiert werden, dass eine Mehrzahl von unterschiedlich langen Verbindungswellen zur Verfügung stehen oder dass eine maximal lange Verbindungswelle am Montageort auf ihre gewünschte Länge gekürzt wird, so dass die Schließzylinder-Anordnung letztendlich im Wesentlichen genau die erforderliche axiale Länge aufweisen kann. Auf diese Weise muss nicht für jede Tür, für die eine Schließzylinder-Anordnung mit einer nicht handelsüblichen Länge benötigt wird, ein solche in Extraanfertigung beschafft werden. Dadurch können die Kosten für solche Schließzylinder-Anordnungen erheblich verringert werden. Die Verbindungswelle ist an ihren freien Endabschnitten hohl ausgebildet und mit ihren hohlen Endabschnitten auf die Drehzapfen aufgesteckt. Die hohlen Abschnitte an den Endabschnitten der Verbindungswelle können dabei jeweils als Sackloch ausgebildet sein.
Es ist aber auch möglich, dass die Verbindungswelle insgesamt hohl und daher als Rohr ausgebildet ist.
Ein weiterer Vorteil, der sich aus der erfindungsgemäßen Schließzylinder-Anordnung ergibt, besteht darin, dass die Anordnung aufgrund der zwei verwendeten Schließzylinder zwei Schließnasen aufweist, die jeweils mit einem Schlosszuhaltungsmechanismus gekuppelt werden können. Falls die Tür nur einen Schlosszuhaltungsmechanismus aufweist, kann die jeweils unbenutzte Schließnase frei mitdrehen. Es muss nur dafür gesorgt werden, dass um die unbenutzte Schließnase herum ausreichend Platz vorhanden ist um deren freies Drehen zu ermöglichen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist auf dem Drehzapfen zumindest eines Schließzylinders zwischen dessen Zylindergehäuse und der Verbindungswelle ein Mitnehmerring angeordnet, der mit dem Drehzapfen drehfest gekuppelt ist, wobei zwischen der Verbindungswelle und dem Mitnehmerring eine Mitnehmerkupplung aus einem axial abstehenden Mitnehmervorsprung und einem axialen Mitnehmerschlitz ausgebildet ist, die ineinander eingreifen und von denen der eine an dem Mitnehmerring und der andere an der Verbindungswelle ausgebildet sind.
Vorzugsweise ist ein solcher Mitnehmerring nur auf einem der Drehzapfen angeordnet, während auf den anderen Drehzapfen die Verbindungswelle aufgesteckt ist, ohne einen solchen Mitnehmerring vorzusehen. Der Mitnehmerring ist mit dem entsprechenden Drehzapfen drehfest gekuppelt, wobei die drehfeste Verbindung zwischen diesen beiden mittels einer Mehrkantsteckverbindung realisiert sein kann, das heißt, dass der Drehzapfen zumindest einen Abschnitt mit einem Mehrkantprofil aufweisen kann und der Mitnehmerring ein entsprechendes Mehrkant-Durchgangsloch aufweist, mit welchem der Mitnehmerring auf dem Mehrkantprofil aufsitzt. Auch ist es beispielsweise möglich, den Drehzapfen über seine gesamte Länge oder eine Teillänge hin einseitig abzuflachen und das Ringloch des Mitnehmerrings in seinem Querprofil als komplementär ausgebildeten Hohlkreisabschnitt zu gestalten.
Der Mitnehmerring und die Verbindungswelle sind mittels einer Mitnehmerkupplung, aufweisend einen axialen Mitnehmerschlitz und einen Mitnehmervorsprung, miteinander gekuppelt, die vorzugsweise so ausgebildet sind, dass sie unter Beibehaltung ihrer Mitnehmereigenschaften axial zueinander verschiebbar sind. Mittels einer solchen Kupplung kann die axiale Länge der Schließzylinder-Anordnung feineingestellt werden, so dass mögliche Toleranzen, die aufgrund der Montage der Schließzylinder-Anordnung auftreten können, auf einfach Weise ausgeglichen werden können.
Die ineinander eingreifenden Kupplungselemente, dass heißt der Vorsprung und der Schlitz, sind dabei jeweils mit einer axialen Länge ausgebildet, die ein vorbestimmtes axiales Spiel zwischen dem Mitnehmerring und der Verbindungswelle zulassen ohne deren Kupplungswirkung zu beeinflussen. Dies bedeutet, dass die Verbindungswelle an dem einen Mitnehmerring aufweisenden Drehzapfen nicht selbst drehfest gekuppelt sein muss. Vorzugsweise ist der Mitnehmerring nahe des angrenzenden Zylindergehäuses angeordnet, so dass ein in seiner Länge vorbestimmter freier Endabschnitt des Drehzapfens aus dem Mitnehmerring herausragt, welcher in den hohlen Endabschnitt der aufgesteckten und mit dem Mitnehmerring gekuppelten Verbindungswelle hineinragt, ohne selbst direkt mit der Verbindungswelle drehfest gekuppelt zu sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind der axiale Mitnehmervorsprung an dem Mitnehmerring und der axiale Mitnehmerschlitz am Endabschnitt der Verbindungswelle ausgebildet.
Anstatt einer Mitnehmerkupplung aus einem Mitnehmervorsprung und Mitnehmerschlitz können auch jeweils zwei oder mehr Mitnehmervorsprünge/Mitnehmerschlitze vorgesehen sein. Der Mitnehmerring kann ein Hohlzylinderabschnitt sein, wobei der Mitnehmervorsprung von einem einstückig vom Hohlzylinderabschnitt vorstehenden Wandabschnitt gebildet ist. Der Mitnehmerschlitz ist vorzugsweise eine in der Umfangswandwand des hohlen Endabschnitts der Verbindungswelle ausgebildete Ausnehmung, die sich vom freien Ende des Endabschnitts her axial erstreckt. Mittels der Mitnehmerkupplung kann die von einem der beiden Schließzylinder veranlasste Drehbewegung des Drehzapfens somit auf den anderen Drehzapfen und damit auf den anderen Schließzylinder selbst übertragen werden.
Die vorzugsweise zylindrische Verbindungswelle ist mit ihren hohlen Endabschnitten mit den Drehzapfen der Schließzylinder drehfest gekuppelt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass zum einen die Drehzapfen oder zumindest deren Endabschnitte jeweils ein Mehrkantprofil aufweisen und zum anderen die hohlen Endabschnitte der Verbindungswelle jeweils ein dazu komplementär ausgebildetes Mehrkantloch (Mehrkantsackloch) aufweisen, wobei die Endabschnitte beidendig eines zylindrischen Mittelabschnitts als daran angesetzte Mehrkantrohrabschnitte gestaltet sein können. Wie bereits erläutert, kann sich ein solches Mehrkantloch jedoch auch durch die gesamte Verbindungswelle hindurch erstrecken. Beispielsweise kann daher eine solche Verbindungswelle als Mehrkantrohr ausgebildet sein.
Anstelle eines Mehrkantprofils kann der ansonsten im Querschnitt runde Drehzapfen zumindest an seinem Endabschnitt aber auch lediglich an zwei einander gegenüberliegenden Seiten abgeflacht sein, so dass ein axialer Rechteckzapfen entsteht, der dann in einen entsprechenden, das Sachloch verlängernden Schlitz z.B. in einem in die rohrförmige Verbindungswelle eingesetzten Kern drehfest eingreift, so dass die mittels eines Schlüssels betätigte Drehbewegung des Drehzapfens eines Schließzylinders über die Verbindungswelle an den anderen Drehzapfen und damit an den zweiten Schließzylinder übertragen wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Mitnehmerring mittels einer dessen Ringwand radial durchdringenden Befestigungsschraube drehfest gekuppelt. Die Befestigungsschraube greift vorzugsweise in eine Senkvertiefung ein, die an dem Drehzapfen ausgebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung ist es nicht erforderlich, die Außenkontur des an sich im Querschnitt runden Drehzapfens zu verändern, wobei vorzugsweise auch der Innenumfang des Mitnehmerrings rund ausgebildet ist und dieser sich einfach auf den Drehzapfen aufschieben lässt. Mittels der Schraube kann der Mitnehmerabschnitt auf einfache Weise an dem Drehzapfen drehfest festgelegt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Verbindungswelle mit zumindest einem der Drehzapfen mittels einer die Hohlwand ihres auf diesem Drehzapfen aufgesetzten Endabschnitts radial durchdringenden Befestigungsschraube drehfest gekuppelt, die in eine Senkvertiefung eingreift, die an dem Drehzapfen ausgebildet ist. Auf diese Weise lässt sich zwischen dem Drehzapfen und der Verbindungswelle auf einfache Weise die drehfeste Verbindung herstellen, ohne den Außenumfang des Drehzapfens bearbeiten zu müssen. Die Verbindungswelle kann mit ihrem hohlen Endabschnitt, der eine im Querschnitt runde Vertiefung/einen runden Durchgang aufweist, einfach auf den runden Drehzapfen aufgesteckt werden und mittels der die Hohlwand radial durchdringenden Schraube, die in eine Senkvertiefung eingreift, festgelegt werden.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Drehzapfen an seinem Außenumfang mehrere axial im Abstand voneinander angeordnete Senkvertiefungen für den Eingriff der Schraube auf. Auf diese Weise werden zusätzliche Einstellmöglichkeiten für die endgültige axiale Länge der Schließzylinder-Anordnung bereitgestellt. Dabei können sowohl die Verbindungswelle als auch der Mitnehmerring an der gewünschten bzw. erforderlichen Position an dem Drehzapfen festgelegt werden. Vorzugsweise sind die Senkvertiefungen in dem Drehzapfen konisch ausgebildete Senklöcher. Sie können jedoch auch als Gewindesenklöcher ausgebildet sein, in die die Schraube eingeschraubt werden kann. Im Falle, dass die Senkvertiefungen kein Gewinde aufweisen, ist ein solches in dem entsprechenden von der Schraube radial durchdrungen Wandabschnitt vorgesehen.
Die Senkvertiefungen können kreisförmig sein. Es ist auch möglich, die Senkvertiefungen als quer zum Drehzapfen verlaufende Nuten zu gestalten.
Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung ist die Schraube jeweils eine Madenschraube. Das die Hohlwand bzw. den Mitnehmerring durchdringende Loch für die Madenschraube ist mit Gewinde versehen, in das dann die Madenschraube so weit eingeschraubt werden kann, bis diese in die Senkvertiefung eingreift und eine drehfeste Verbindung zwischen dem Drehzapfen und der Verbindungswelle bzw. dem Mitnehmerring erreicht wird. Es ist auch möglich, dass die Madenschraube so tief eingeschraubt wird, dass der Drehzapfen gegen die Verbindungswelle bzw. den Mitnehmerring verspannt wird.
Der Gegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich somit insgesamt durch eine einfache Montage, geringe Material- und Herstellungskosten und vor allem durch die flexible Einstellbarkeit auf die gewünschte axiale Länge der Schließzylinder-Anordnung aus, die auf verschiedene Weise realisiert werden kann. Zum einen kann dies durch die Wahl der Länge der Verbindungswelle erfolgen. Zusätzlich kann die axiale Länge durch die Auswahl der zu benutzenden Senkvertiefung erfolgen, an der die Verbindungswelle bzw. der Mitnehmerabschnitt festgelegt werden, und schließlich kann dann noch mittels der Mitnehmerkupplung eine Feineinstellung der axialen Länge vorgenommen werden, so dass die Schließzylinder-Anordnung in ihrer Gesamtlänge an alle möglichen Türblattdicken bzw. Türanordnungen angepasst werden kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung in Explosionsansicht;
2 die Bestandteile der Mitnehmerkupplung;
3 eine Türanordnung, bei welcher die erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung verwendet werden kann.
Wie aus 1 ersichtlich ist, weist die Schließzylinder-Anordnung zwei im Wesentlichen gleiche und in sich komplette separate Schließzylinder 1 auf, die jeweils für sich mit einer Schließnase 2 und mit einem von einem Schlüssel 3 betätigbaren Drehzapfen 4 versehen sind, welcher auf der dem Schlüssel 3 gegenüberliegenden Seite aus dem Zylindergehäuse herausragt und mit der Schließnase 2 gekuppelt ist. Zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Drehzapfen ist die Verbindungswelle 5 angeordnet. Die Verbindungswelle 5 ist zumindest an ihren Endabschnitten 51 hohl ausgebildet, so dass diese auf den Drehzapfen 4 aufgesteckt werden kann.
Jeder der Drehzapfen 4 weist an seinem Außenumfang mehrere im axialen Abstand voneinander angeordnete Senkvertiefungen 41 auf. Mittels einer die Hohlwand der Verbindungswelle 5 radial durchdringenden Madenschraube 6, die in eine entsprechend den Bedingungen ausgewählte Senkvertiefung 41 eingreift, kann die Verbindungswelle 5 mit dem Drehzapfen 4 drehfest gekuppelt werden. Durch die Ausbildung mehrerer Senkvertiefungen 41 an dem Drehzapfen 4 kann eine Einstellung der axialen Länge der Schließzylinder-Anordnung erfolgen.
Auf dem anderen der beiden einander gegenüberliegenden Drehzapfen 4 ist gemäß dieser Ausführungsform ein Mitnehmerring 7 angeordnet, der mittels einer den Mitnehmerring 7 radial durchdringenden und in eine Senkvertiefung 41 des entsprechenden Drehzapfens 4 eingreifenden Madenschraube 6 in einer gewünschten Position auf dem Drehzapfen 4 drehfest festgelegt ist.
Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, weist der Mitnehmerring 7 zwei axial abstehende Mitnehmervorsprünge 71 auf, die diametral einander gegenüberliegen. Der hohle Endabschnitt 51 der Verbindungswelle 5, der an den Mitnehmerring 7 angrenzt, weist zwei einander gegenüberliegende axiale Mitnehmerschlitze 52 auf, in welche die zwei Mitnehmervorsprünge 71 des Mitnehmerrings 7 axial verschiebbar eingreifen, so dass die Mitnehmerkupplung gebildet ist. Vorzugsweise wird der Mitnehmerring 7 so weit auf den Drehzapfen 4 aufgeschoben und entsprechend festgelegt, dass ein Endabschnitt des Drehzapfens 4 über die freien Enden der Mitnehmervorsprünge 71 vorstehend aus dem Mitnehmerring 7 herausragt, so dass dann, wenn die Mitnehmerkupplung ineinandergreift, der freie Endabschnitt des Drehzapfens 4 in den hohlen, die Mitnehmerschlitze 52 aufweisenden Endabschnitt 51 der Verbindungswelle 5 zumindest mit einem kurzen Abschnitt hineinragt. Auf diese Weise ist die Mitnehmerkupplung auch radial stabil abgestützt. Aufgrund der ineinander eingreifenden und axial zueinander verschiebbaren Mitnehmerkupplungselemente ist die Gesamtlänge der Schließzylinder-Anordnung während deren Montage unter Ausgleichen von Toleranzen feineinstellbar.
Entgegen der Darstellung in 1 können beide Drehzapfen 4 jeweils mit einem Mitnehmerring 7 und entsprechend angepasste Verbindungswellen-Endabschnitten versehen sein. Es ist aber auch möglich, auf die Mitnehmerringe 7 zu verzichten und die Verbindungswelle 5 an den beiden Drehzapfen 4 direkt drehfest festzulegen.
Bei der Komplettierung der Schließzylinder-Anordnung, die eine Mitnehmerkupplung aufweist, kann zunächst der in der 1 dargestellte linke Endabschnitt 51 der Verbindungswelle 5 mittels der die Hohlwand der Verbindungswelle 5 radial durchdringenden Madenschraube 6 in der gewünschten Position an dem Drehzapfen festgelegt werden, indem die Madenschraube in eine der Senkvertiefungen 41 eingreift. Dann kann der Mitnehmerring 7 auf dem Drehzapfen 4 des anderen Schließzylinders ebenfalls mittels einer Madenschraube in der gewünschten Position festgelegt werden. Durch anschließendes Aufstecken des freien Endabschnitts 51 der Verbindungswelle 5 auf den aus dem Mitnehmerring 7 herausragenden Endabschnitt des Drehzapfens 4 unter Eingreifen der Mitnehmervorsprünge 71 in die Mitnehmerschlitze 52 kann die Schließzylinder-Anordnung schließlich komplettiert werden. Dabei versteht sich, dass einerseits die Verbindungswelle 5 und andererseits der Mitnehmerring 7 auf dem jeweiligen Drehzapfen so festgelegt werden kann, dass die Mitnehmerkupplung derart ineinandergreift, dass die beiden Schließzylinder in axialer Richtung gesehen genau aufeinander ausgerichtet sind, das heißt, genau miteinander fluchten.
Die erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung kann insbesondere für eine Doppelglas-Türanordnung gemäß 3 verwendet werden. Bei der Montage der Schließzylinder-Anordnung in einer solchen Türanordnung kann entweder die komplettierte Schließzylinder-Anordnung von einer Türseite her in die entsprechende Schließzylinderaufnahme eingesteckt und anschließend jeder Schließzylinder 1 mittels einer den unteren Schließzylinderköper quer durchdringenden Befestigungsschraube befestigt werden. Es ist aber auch möglich, den einen Schließzylinder 1 mit daran befestigter Verbindungswelle 5 von einer Türseite her in die Schließzylinderaufnahme einzustecken und an der Tür zu befestigen und den anderen Schließzylinder 1 mit dem daran befestigten Mitnehmerring 7 unter Kuppeln der Verbindungswelle 5 mit dem Mitnehmerring 7 von der anderen Türseite her in die Schließzylinderaufnahme einzustecken und diesen dann an der Tür zu befestigen. Aufgrund der Mitnehmerkupplung ist es möglich, geringfügige axiale Toleranzen z. B. der Verbindungswelle 5 auszugleichen.
Die Schließzylinder sind vorzugsweise ohne von der Schlüsselspitze betätigbare innere Sperre gestaltet, so dass jeder Schließzylinder und damit die Schließzylinder-Anordnung insgesamt mit einem Schlüssel betätigt werden kann, auch wenn in dem jeweils anderen Schließzylinder ein Schlüssel eingesetzt ist. Es ist aber auch möglich, einen oder beide Schließzylinder mit einer solchen inneren Sperre auszugestalten, so dass dann die Tür z.B. von außen nur aufgeschlossen werden kann, wenn in den Schließzylinder an der Türinnenseite kein Schlüssel eingesteckt ist. Derartige Schließzylinder mit innerer Sperre sind an sich bekannt.
DE202005003528U1 30.06.2005
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