Sonntag, 12 of Februar of 2012

Spanien: Neue Nutzungsbedingungen für viva-españa.com

11.02.2010 Von Heinz Gomez

Verboten – Neuer Monat. Neue Gesetze. viva-españa.com legt seinen Leserinnen und Leserinnen Daumenschrauben an und peitscht sie aus. Bitte lesen Sie sich die neuen Nutzungsbedingungen aufmerksam durch und halten Sie sich daran. Ansonsten dreht Ihnen Ihr Provider den Saft ab. Das können Sie uns schon glauben.

Ganz wichtig: § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung

(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluß geleistet. Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluß auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.

Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Auszubildende eine im Inland begonnene Ausbildung fortsetzt, nachdem er im Zusammenhang mit einer nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluß erworben hat.


Gerade eben erst gesucht:


weihnachten wimmelbild

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